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Chronik

Das Dorf Kampen 1803 – Volkszählung

Ein Porträt der Kampener Bewohnerschaft bietet die Volkszählung vom Februar 1803. Gezählt wurden 23 Haushalte mit 93 Personen. Die Haushaltsvorstände waren die Folgenden (in Klammern sind jeweils der Beruf sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen angegeben.)
1. Jens Bleicken (Landesgevollmächtigter, Bauervogt, Seefahrer, Haus- und Landbesitzer, 5)
2. Ebe Eben (Ewerführer, Haus- und Landbesitzer, 8)
3. Christen Nickelsen (Hausbesitzerin, 3)
4. Merret Andresen (Haus- und Landbesitzerin, 6)
5. Thomas Lorenzen (Zimmermann, Haus- und Landbesitzer, 3)
6. Christen Manne Rinken (Witwe, Haus- und Landbesitzerin, 1)
7. Bleick Jens Eben (Strandvogt, Haus- und Landbesitzer, 10)
8. Kaicken Peters (Haus- und Landbesitzerin, 1)
9. Christan Andresen (Hausbesitzerin und Tagelöhnerin, 1)
10. Kiersten Johannsen (Tagelöhnerin, 1)
11. Moicken und Incken Lorenzen (Haus- und Landbesitzerinnen, 2)
12. Nicolay Knutzen (Hausbesitzer, Arbeitsmann, 4)
13. Inken Tycho Kamp (Witwe, Haus- und Landbesitzerin, 6)
14. Christen Jensen Groth (Witwe, Haus- und Landbesitzerin, 2)
15. Andreas Gilliam (Hausbesitzer und Arbeitsmann, 2)
16. Inge Jens Eben (Witwe, Haus- und Landbesitzerin, 3)
17. Friedrich Jensen Becker (Seefahrender, Haus- und Landbesitzer, 4)
18. Claus Boysen (Seefahrender, Haus- und Landbesitzer, 7)
19. Peter Paulsen (Seefahrender, Haus- und Landbesitzer, 5)
20. Andreas Andresen (Seefahrender, Haus- und Landbesitzer, 8)
21. Christen Petersen (Witwe, Haus- und Landbesitzerin, 5)
22. Peter Hinrichs (Hausbesitzer und Seefahrender, 3)
23. Anna Rinken (Witwe, genießt Almosen, 3)

Nicht weniger als 22 Seefahrer wurden gezählt, davon sechs Haushaltsvorstände. Mit zwölf standen mehr als die Hälfte der Haushalte unter weiblicher Leitung. Auch hier haben sicherlich die Gefahren des Seefahrerlebens Witwen hinterlassen. Auch wenn die Frauen damals in ihren rechtlichen Möglichkeiten generell stark eingeschränkt waren, nahmen sie auf den friesischen Inseln am Rechtsleben regen Anteil. Man stelle sich etwa die zur Zeit der Volkszählung 67 und 61 Jahre alten unverheirateten Schwestern Moicken und Incken Lorenzen (Haushalt Nr. 11) vor, die sich sicherlich auch ohne männlichen Schutz sehr wohl zu behaupten wussten.

Alle, die hier als „Landbesitzerin“ oder „Landbesitzer“ angesprochen werden, zählten damals zur Gemeinschaft der Losinteressenten.