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Chronik

Steine zu Geld

Eine der bei Oldekop aufgeführten „Hülsquellen“ erschließt sich aus einem Vertrag vom 7. Juni 1891:
„Zwischen den Kampener Losinteressenten einerseits und den beiden Fuhrunternehmern Detlef Detlefs aus Braderup und Chr. Matzen aus Wenningstedt andererseits, ist folgender Contract geschlossen worden;

§ 1 Die Losinteressenten zu Kampen gestatten hierdurch Detlefs und Matzen, auf das ihnen gemeinschaftlich gehörendes Heideland und auf die zwischen den Heide-Koppeln liegenden Wege, auf ihre Kosten Steine auszugraben, bis zum 1sten April 1892 für den Preis von acht Mark pro Cubikfaden gleich Cubikmeter.

§ 2 Die oben genannten Detlefs und Matzen verpflichten sich hiermit, die ausgegrabenen Steine derart aufzustellen, daß eine Controlle möglich ist; ferner vor Abfahren der Steine den bedungenen Preis von sechs Mark pro Cubikfaden zu entrichten, die durch das Ausgraben entstandenen Löcher zur Zufriedenheit des Rechnungsführers zu ebnen. Die bis zum 1sten Mai 1892 nicht abgefahrenen Steine bleiben ohne weitere Entschädigung Eigenthum der Losinteressenten.

§ 3 Wenn seitens der Losinteressenten nachzuweisen ist, daß Steine vor Entrichtung des Kaufpreises abgefahren sind, müssen diesen, soweit das Quantum nachweisbar, mit zehn Mark pro Cubikmeter bezahlt werden. Es sind bei dem Rechnungsführer der Kampener Losinteressenten 100 Reichsm. in Worten: Einhundert Reichsmark zinsenfrei zu deponieren, die erst nach Erfüllung der contractlichen Verpflichtungen zurück zu erstatten sind.

§ 4 Die Stempelkosten des Vertraghes tragen die Contrahenten halbschiedlich.

Auffällig, dass von der Verabschiedung der Statuten von 1896 nicht von der „Interessentenschaft“, sondern stets von den „Interessenten“ die Rede ist. Erst mit diesen Statuten wurden die Kampener Anteilseigner zu einer Rechtskörperschaft im eigentlichen Sinne.